Rechtsprechung
RG, 13.06.1902 - 1926/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Voraussetzungen der Bestrafung aus § 240 Nr. 3 u. 4 K.O., wenn die einzelnen Thätigkeits- oder Unterlassungsakte teils in die Zeit vor, teils nach Einführung des neuen Handelsgesetzbuches fallen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 35, 288
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00
Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung; …
Bei unteilbarem Verhalten, wenn also nur eine partielle Tatbestandsverwirklichung in die Zeit der Strafbarkeit fällt, bleibt der Täter ganz straffrei (RGSt 35, 288; RGSt 43, 355 ff, 357;… Jakobs a.a.O. 4. Abschn. Rdn. 59;… ebenso für die fortgesetzte Handlung Gribbohm in LK 11. Aufl. Rdn. 12). - BGH, 07.07.1953 - 1 StR 776/52
Rechtsmittel
Der Umsatz allein ist zwar für die Frage, ob ein Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht (§ 4 HGB in der bis zum Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern vom 31. März 1953, BGBl. 1953 I S. 106, geltenden Fassung), nicht schlechthin entscheidend (RGSt 34, 101, 103; 35, 288).