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   RG, 13.06.1902 - 1926/02   

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https://dejure.org/1902,390
RG, 13.06.1902 - 1926/02 (https://dejure.org/1902,390)
RG, Entscheidung vom 13.06.1902 - 1926/02 (https://dejure.org/1902,390)
RG, Entscheidung vom 13. Juni 1902 - 1926/02 (https://dejure.org/1902,390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Voraussetzungen der Bestrafung aus § 240 Nr. 3 u. 4 K.O., wenn die einzelnen Thätigkeits- oder Unterlassungsakte teils in die Zeit vor, teils nach Einführung des neuen Handelsgesetzbuches fallen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 35, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung;

    Bei unteilbarem Verhalten, wenn also nur eine partielle Tatbestandsverwirklichung in die Zeit der Strafbarkeit fällt, bleibt der Täter ganz straffrei (RGSt 35, 288; RGSt 43, 355 ff, 357; Jakobs a.a.O. 4. Abschn. Rdn. 59; ebenso für die fortgesetzte Handlung Gribbohm in LK 11. Aufl. Rdn. 12).
  • BGH, 07.07.1953 - 1 StR 776/52

    Rechtsmittel

    Der Umsatz allein ist zwar für die Frage, ob ein Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht (§ 4 HGB in der bis zum Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern vom 31. März 1953, BGBl. 1953 I S. 106, geltenden Fassung), nicht schlechthin entscheidend (RGSt 34, 101, 103; 35, 288).
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